JUSTIZ WIEN
Bezirksgericht Innere Stadt · Landesgericht Wien · Verwaltungsgericht Wien
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Justiz

Klage oder Beschwerde einbringen, Verhandlungen verfolgen, Verfahren verstehen. Der Verhandlungsspiegel ist öffentlich, die Akte sehen nur die Parteien, ihre Vertreter*innen und das Gericht.

Klage einreichenBeschwerde an das VerwaltungsgerichtVerhandlungen und Urteile

Verhandlungsspiegel · nächste 14 Tage


Keine Verhandlungen angesetzt.

Die Gerichte


ERSTE INSTANZ

Bezirksgericht Innere Stadt

Vergehen und Privatanklagen, Zivilsachen bis € 50.000 Streitwert, Besitzstörung.

ERSTE UND ZWEITE INSTANZ

Landesgericht Wien

Verbrechen und große Zivilsachen; Berufungen gegen das Bezirksgericht. Gegen eigene Urteile entscheidet ein Berufungssenat aus drei nicht befassten Richter*innen.

VERWALTUNG

Verwaltungsgericht Wien

Beschwerden gegen Straferkenntnisse des RKD und Bescheide von Magistrat, Stadtbetrieben und ID ALR.

Ablauf eines Verfahrens


  1. 01

    Einbringen

    Zivilklage oder Privatanklage mit ID ALR; Strafsachen bringt die Polizei (Rechtskundiger Dienst) per Strafantrag ein; Beschwerden gegen Behörden gehen an das Verwaltungsgericht.

  2. 02

    Zuteilung

    Das System teilt den Fall reihum einer Gerichtsabteilung zu und vergibt die Geschäftszahl (z. B. 3 U 17/26). Wer im Fall ermittelt, angeklagt oder entschieden hat oder Partei ist, wird automatisch übersprungen.

  3. 03

    Ladung

    Alle Beteiligten werden ins ID-ALR-Postfach geladen – mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Der Termin erscheint im Verhandlungsspiegel.

  4. 04

    Verhandlung

    Öffentliche Verhandlung im Gerichtssaal: Vortrag, Beweisaufnahme, Zeug*innen, Schlussvorträge. Das Protokoll kommt in die Akte.

  5. 05

    Entscheidung

    Urteil, Beschluss, Vergleich oder Erkenntnis – als Dokument mit Prüfnummer ins Postfach zugestellt.

  6. 06

    Rechtsmittel

    Gegen Urteile des Bezirksgerichts und erstinstanzliche Urteile des Landesgerichts ist binnen 7 Tagen die Berufung möglich. Danach ist die Entscheidung rechtskräftig; Strafurteile gehen ins Strafregister.

Prozessarten und Rollen


STRAF

Strafverfahren

Es gibt keine Staatsanwaltschaft: Den Strafantrag stellt die Polizei über den Rechtskundigen Dienst (RKD), der die Anklage auch in der Verhandlung vertritt.

ZIVIL

Zivilverfahren

Streit zwischen Personen oder Firmen: Geld, Fahrzeuge, Schäden, Verträge, Besitzstörung, Ehre.

VERWALTUNG

Verwaltungsverfahren

Beschwerde gegen Verwaltungsstrafen und Bescheide – binnen 14 Tagen nach der Entscheidung.

Richter*in

Leitet die Verhandlung und entscheidet. Richter*innen können RKD-Bedienstete oder ausgewählte Spieler*innen sein – beides ist unabhängig voneinander.

Anklage (RKD)

Stellt den Strafantrag aus dem Polizeiakt, beantragt Beweise und Strafe, kann Berufung erheben.

Verteidigung und Vertretung

Rechtsanwält*innen oder jede Vertrauensperson mit ID ALR – die Partei erteilt in der Akte eine Prozessvollmacht.