Justiz
Klage oder Beschwerde einbringen, Verhandlungen verfolgen, Verfahren verstehen. Der Verhandlungsspiegel ist öffentlich, die Akte sehen nur die Parteien, ihre Vertreter*innen und das Gericht.
Verhandlungsspiegel · nächste 14 Tage
Keine Verhandlungen angesetzt.
Die Gerichte
Bezirksgericht Innere Stadt
Vergehen und Privatanklagen, Zivilsachen bis € 50.000 Streitwert, Besitzstörung.
Landesgericht Wien
Verbrechen und große Zivilsachen; Berufungen gegen das Bezirksgericht. Gegen eigene Urteile entscheidet ein Berufungssenat aus drei nicht befassten Richter*innen.
Verwaltungsgericht Wien
Beschwerden gegen Straferkenntnisse des RKD und Bescheide von Magistrat, Stadtbetrieben und ID ALR.
Ablauf eines Verfahrens
- 01
Einbringen
Zivilklage oder Privatanklage mit ID ALR; Strafsachen bringt die Polizei (Rechtskundiger Dienst) per Strafantrag ein; Beschwerden gegen Behörden gehen an das Verwaltungsgericht.
- 02
Zuteilung
Das System teilt den Fall reihum einer Gerichtsabteilung zu und vergibt die Geschäftszahl (z. B. 3 U 17/26). Wer im Fall ermittelt, angeklagt oder entschieden hat oder Partei ist, wird automatisch übersprungen.
- 03
Ladung
Alle Beteiligten werden ins ID-ALR-Postfach geladen – mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Der Termin erscheint im Verhandlungsspiegel.
- 04
Verhandlung
Öffentliche Verhandlung im Gerichtssaal: Vortrag, Beweisaufnahme, Zeug*innen, Schlussvorträge. Das Protokoll kommt in die Akte.
- 05
Entscheidung
Urteil, Beschluss, Vergleich oder Erkenntnis – als Dokument mit Prüfnummer ins Postfach zugestellt.
- 06
Rechtsmittel
Gegen Urteile des Bezirksgerichts und erstinstanzliche Urteile des Landesgerichts ist binnen 7 Tagen die Berufung möglich. Danach ist die Entscheidung rechtskräftig; Strafurteile gehen ins Strafregister.
Prozessarten und Rollen
Strafverfahren
Es gibt keine Staatsanwaltschaft: Den Strafantrag stellt die Polizei über den Rechtskundigen Dienst (RKD), der die Anklage auch in der Verhandlung vertritt.
Zivilverfahren
Streit zwischen Personen oder Firmen: Geld, Fahrzeuge, Schäden, Verträge, Besitzstörung, Ehre.
Verwaltungsverfahren
Beschwerde gegen Verwaltungsstrafen und Bescheide – binnen 14 Tagen nach der Entscheidung.
Richter*in
Leitet die Verhandlung und entscheidet. Richter*innen können RKD-Bedienstete oder ausgewählte Spieler*innen sein – beides ist unabhängig voneinander.
Anklage (RKD)
Stellt den Strafantrag aus dem Polizeiakt, beantragt Beweise und Strafe, kann Berufung erheben.
Verteidigung und Vertretung
Rechtsanwält*innen oder jede Vertrauensperson mit ID ALR – die Partei erteilt in der Akte eine Prozessvollmacht.